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Kasachstan
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS  VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT 
 
Einreisebestimmungen ( Stand: 01.07.2011 )
        Kasachstan
 
  
   
Bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen:
 
  • ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
  • ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;
    Der Reisepass soll mindestens 6  Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
 

Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.

Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.
 
Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.
Konsulat Art
Aufenthalt
Bearbeitungszeit (Arbeitstage)
10
   
Touristenvisum
bis 30 Tage
65 €
   
Touristenvisum zweimal
bis 60 Tage
 
   
Privat
bis 30 Tage
80 €
   
Geschäftsvisum einmal
bis 90 Tage
     
Geschäftsvisum zweimal
bis 90 Tage
     
Transit einmal
bis 5 Tage
     
Transit zweimal
bis 5 Tage
     
Geschäftsvisum mehrmaliges
365 Tage
     
 

 

 


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