Kasachstan
BEI DEM KAUF DES FLUGTICKETS IN UNSERER FIRMA WIRD EIN PREISNACHLASS VON 10 EURO AUF ALLE VISATARIFE GEWÄHRT
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Einreisebestimmungen ( Stand: 01.07.2011 )
Kasachstan
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Bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen:
- ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
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- ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;
Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
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Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.
Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.
Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.
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Konsulat Art
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Aufenthalt
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Bearbeitungszeit (Arbeitstage)
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10
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Touristenvisum
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bis 30 Tage
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65 €
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Touristenvisum zweimal
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bis 60 Tage
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Privat
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bis 30 Tage
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80 €
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Geschäftsvisum einmal
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bis 90 Tage
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Geschäftsvisum zweimal
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bis 90 Tage
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Transit einmal
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bis 5 Tage
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Transit zweimal
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bis 5 Tage
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Geschäftsvisum mehrmaliges
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365 Tage
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